Bundesverfassungsgericht Street Photography ist eine Kunstform
Das Bundesverfassungsgericht hat laut einer Meldung von Ostkreuz Street Photography als Kunstform anerkannt. Das Bundesverfassungsgericht befasste sich auf Grund einer Verfassungsbeschwerde des Ostkreuz-Fotografen Espen Eichhöfer erstmals mit der rechtlichen Situation der Street Photography in Deutschland. Zwar nahm das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde Eichhöfers aus dem Sommer 2015 nicht an, mit seiner Begründung des Nichtannahmebeschlusses (Az. 1 BvR 2112/15) wird die rechtliche Position der Street Photography in Deutschland gleichwohl gestärkt.
