Seit Ende Juni 2026 sind Drohnenflüge in Thailand wieder in weiten Teilen des Landes möglich. Die zuvor geltenden landesweiten Sonderbeschränkungen wurden gelockert. Dennoch gelten strenge Registrierungs- und Genehmigungspflichten sowie Flugverbote in bestimmten Grenzgebieten. Wer Thailand mit einer Kameradrohne bereisen möchte, sollte sich deshalb rechtzeitig vor dem Abflug über die aktuellen Vorschriften informieren.
Flugverbote gelten weiterhin in Grenzgebieten
Grundlage der geänderten Regelung ist die Bekanntmachung Nr. 16 der thailändischen Luftfahrtbehörde Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT), die am 26. Juni 2026 in Kraft trat. Sie erlaubt Drohnenflüge grundsätzlich wieder in großen Teilen des Landes. Ausgenommen bleiben 28 Bezirke in sieben Grenzprovinzen: Ubon Ratchathani, Sisaket, Surin, Buriram, Sa Kaeo, Chanthaburi und Trat. Dort sind touristische und private Drohnenflüge grundsätzlich weiterhin untersagt, sofern keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt.
Die Einschränkungen betreffen einzelne Bezirke, nicht die gesamten Provinzen. Da sich die Sicherheitslage und die behördlichen Vorgaben ändern können, ist eine Prüfung der geplanten Fluggebiete unmittelbar vor der Reise und erneut vor Ort unerlässlich.
Registrierung, Versicherung und Flugfreigabe
Auch in den wieder freigegebenen Gebieten darf eine Kameradrohne nicht ohne die vorgeschriebenen Formalitäten betrieben werden. Für den legalen Einsatz sind insbesondere die Registrierung bei den zuständigen Behörden, eine Haftpflichtversicherung sowie die erforderliche Flugfreigabe zu beachten.
Die National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) ist für die Registrierung der Drohne im Zusammenhang mit den Funkvorschriften zuständig. Die CAAT verwaltet die Registrierung des Piloten und des Fluggeräts sowie die Flugfreigaben. Eine Anmeldung bei nur einer der beiden Behörden reicht nicht aus.
Flüge müssen über das UAS Portal der CAAT beantragt werden. Nach den veröffentlichten Hinweisen für Reisende sind die Angaben zu Gebiet, Datum, Uhrzeit und Flugzweck mindestens drei Tage vor dem geplanten Einsatz einzureichen. Zusätzlich ist eine Meldung an das zuständige Anti-Drone Centre der Metropolitan Police Bureau vorgesehen. Die jeweiligen Anforderungen und Fristen sollten vor jeder Flugplanung anhand der aktuellen behördlichen Informationen überprüft werden.
Diese Regeln sollten Drohnenfotografen kennen
Neben Registrierung und Flugfreigabe gelten weitere Sicherheitsvorschriften. Drohnen dürfen grundsätzlich nur bei Tageslicht, geeigneten Wetterbedingungen und innerhalb der Sichtweite des Piloten geflogen werden. Über Menschenansammlungen und in der Nähe von Regierungsgebäuden, Krankenhäusern, militärischen Anlagen oder anderen ausgewiesenen Sperrgebieten gelten Einschränkungen. Auch rund um Flughäfen und temporäre Flugplätze sind besondere Abstände und Genehmigungsvorgaben zu beachten.
Für Nationalparks, touristische Sehenswürdigkeiten und private Grundstücke können zusätzliche Bestimmungen gelten. Eine allgemeine Erlaubnis für Drohnenflüge in einer Region bedeutet daher nicht automatisch, dass auch an jedem konkreten Fotostandort gestartet werden darf.
Wo sich Reisende informieren können
Die wichtigste Anlaufstelle ist die offizielle Website der thailändischen Luftfahrtbehörde CAAT. Dort ist die Bekanntmachung Nr. 16 mit den weiterhin eingeschränkten Gebieten abrufbar. Das UAS Portal dient der Registrierung und der Beantragung von Flugfreigaben.
CAAT – Bekanntmachung Nr. 16 und aktuelle Rechtsvorschriften: https://www.caat.or.th/laws-regulations/205573/
CAAT – UAS Portal für Registrierung und Flugfreigaben: https://uasportal.caat.or.th/
NBTC – Registrierung der Drohne: https://anyregis.nbtc.go.th/
Eine zusätzliche Orientierung für internationale Besucher bietet die Tourism Authority of Thailand (TAT) mit ihrem englischsprachigen Leitfaden zum Drohnenbetrieb: https://www.tatnews.org/2026/06/flying-a-drone-in-thailand-updated-guide-for-tourists/
Auch der deutschsprachige Informationsdienst DroneClear Thailand stellt eine Übersicht der geltenden Regeln bereit: https://www.droneclearthailand.com/de/drohnenregeln-thailand. Da es sich um das Angebot eines kommerziellen Registrierungs- und Versicherungsdienstleisters handelt, sollten rechtlich verbindliche Fragen anhand der offiziellen Behördeninformationen geklärt werden.
Fazit
Thailand ist für Drohnenfotografen wieder in weiten Teilen zugänglich. dasfotoportal.de hatte über die Ankündigung des generellen Drohnenverbots in Thailand berichtet, das inzwischen gelockert wurde. Die Lockerung bedeutet jedoch keine generelle Freigabe für Kameradrohnen. Wer rechtzeitig die erforderlichen Registrierungen und Versicherungen erledigt, Flugfreigaben einholt und die örtlichen Beschränkungen prüft, kann das Risiko vermeiden, gegen die geltenden Vorschriften zu verstoßen. Entscheidend ist, vor der Reise nicht allein auf ältere Reiseberichte oder allgemeine Übersichten zu vertrauen, sondern die jeweils aktuellen Angaben der thailändischen Behörden zu prüfen. Umfangreiche Informationen über Regeln und Regulierungen zum Einsatz von Drohnen weltweit bietet auch die deutschspachige Webseite drohnencamp.de.






