Bewegtbild erzielt Aufmerksamkeit und bleibt lange im Gedächtnis. Laut einer aktuellen Studie investieren Verbraucher weltweit durchschnittlich 67 Minuten am Tag, um sich Onlinevideos anzuschauen. Entsprechend ist Footage aus den Markenstrategien von
Werbeagenturen, Unternehmen und Medienhäusern heute nicht mehr wegzudenken. Kurze Clips, GIFs oder Cinemagraphs erzielen hohe Reichweiten auf Unternehmenswebseiten und Social-Media-Kanälen wie YouTube oder Facebook.
Gleichzeitig wächst die Rechtsunsicherheit bei der Produktion und Einbindung des Bewegtbild-Materials, da hier unterschiedliche Schutzrechte berührt werden – vom Persönlichkeitsrecht über das Markenrecht bis hin zum Musikrecht.
Der BVPA greift das Thema auf und widmet sich in der PICTAnight Hamburg am 23. August den folgenden Fragen:
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Wie betreibe ich rechtssicheres Videomarketing auf Social Media Plattformen?
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Welche Regelungen gelten bei abgebildeten Personen, Marken oder Gebäuden?
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Was sind die Knackpunkte, wenn es um die Nutzung von News-Footage geht?
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Gibt es Unterschiede bei der kommerziellen und redaktionellen Verwendung?
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Was ist bei Fotografien, die in Videos eingebettet sind, zu beachten?
Der Referent Lars Rieck ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht der Kanzlei IPCL Rieck & Partner (www.ipcl-rieck.de). Lars Rieck gehört als BVPAexpert dem aus Foto-Sachverständigen und Anwälten bestehenden BVPA-Netzwerk an.
Für weiterführende Fragen steht der Referent beim anschließenden Get-Together gern zur Verfügung. Für das leibliche Wohl sorgen ein Fingerfood- Buffet und Drinks, denn der Abend dient nach bewährter Tradition nicht nur dem Informationsaustausch, sondern auch dem Networking.
Der Eintritt zur PICTAnight kostet für Mitglieder des BVPA 45,00 Euro, für Nicht-Mitglieder 59,00 Euro zzgl. MwSt. und beinhaltet den Vortrag sowie ein Fingerfood-Buffet mit einem Begrüßungsgetränk.
Anmeldung zur PICTAnight unter info@bvpa.org.