INITIAL – Akademie der Künste
Akademie der Künste Foto Erik Jan Ouwerkerk
Infolge der Corona-Pandemie ist ein Flurschaden noch nicht absehbaren Ausmaßes in allen Bereichen künstlerischer Produktion entstanden. Zahlreiche Künstler*innen sind in eine prekäre Lage geraten. Die Akademie der Künste vergibt im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgelegten Programms NEUSTART KULTUR das Sonderstipendium INITIAL zur Recherche und Entwicklung künstlerischer Arbeiten. Die Stipendien dienen dem Schutz und der Ermöglichung künstlerischer Produktion und sind Grundlage sowie Anstoß für künstlerische Langzeitprojekte, deren Vorbereitung und Entwicklung während der Pandemie erschwert sind.
In Anlehnung an die sechs Sektionen der Akademie der Künste richtet sich das Stipendium an professionell arbeitende Künstler*innen der Kunstsparten Bildende Kunst, Baukunst, Literatur, Musik, Darstellende Kunst, Film- und Medienkunst / Hörspiel sowie an Nachwuchskünstler*innen, die mit ersten Werken in Erscheinung getreten sind. Das Programm umfasst insgesamt 5 Millionen Euro. Es werden 791 Stipendien in Höhe von 6.000 € für einen Zeitraum von vier Monaten (Oktober 2021 bis Ende Januar 2022) vergeben. Die Auswahl erfolgt durch mit Akademie-Mitgliedern besetzten Jurys. Pro Kunstsparte werden 1.000 Bewerbungen zugelassen.
Ein eigens eingerichtetes Online-Bewerbungsportal ist auf www.adk.de/initial freigeschaltet. Bewerbungen sind bis zum 15. Juli 2021 möglich.
Sonderfond des Bundes für Kulturveranstaltungen
Mit dem Sonderfonds stellt die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro bereit, um die Wiederaufnahme und finanzielle Planbarkeit von Konzerten, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und vielen anderen kulturellen Veranstaltungen in den kommenden Monaten zu unterstützen.
Der Sonderfonds besteht aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die wegen der geltenden Hygienebestimmungen der Länder nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Hinzu kommt eine Ausfallabsicherung für geplante Veranstaltungen, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Absage kommt.
Die Länder setzen den Sonderfonds operativ um und führen die Antragsbearbeitung und Bewilligung über ihre Landeskulturbehörden oder beauftragte Stellen durch. Anträge werden am Veranstaltungsort gestellt. Die einheitliche IT-Plattform zur Registrierung von Kulturveranstaltungen wird von der Freien und Hansestadt Hamburg betrieben. Das Land Nordrhein-Westfalen betreut die Service-Hotline.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Die Botschaft ist klar: Es kann wieder losgehen. Ab heute können Kulturveranstaltungen für Hilfen aus dem Sonderfonds angemeldet werden. Das ist ein guter Tag für Künstlerinnen und Künstler, für Kulturveranstalterinnen, Bühnenbauer, und für alle, die das bunte kulturelle Leben in unserem Land so schätzen. Wir freuen uns darauf, nach vielen Monaten der Pandemie bald wieder gemeinsam Kultur erleben zu können. Um das Wiederaufleben möglich zu machen, haben wir das größte Kulturförderprogramm seit Gründung der Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen schaffen wir jetzt die notwendige Verlässlichkeit für die Planungen der Kulturveranstalter.“
Kulturveranstalter können sich unter http://www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registrieren.