Die vorgeschlagene Reform der Panoramafreiheit, bei Veröffentlichung von Bildern von Gebäuden deren Urheber noch keine 70 Jahre tot ist, die Zustimmung des Urhebers einzuholen, ist gekippt. Das Europaparlament in Straßburg hat die Einschränkung abgelehnt.
Um was geht es bei der Panoramafreiheit? In Deutschland darf man Gebäude und öffentlich gezeigte Kunstwerke von öffentlich zugänglichen Wegen aus fotografieren ohne dass der Urheber des Werkes zustimmen muss. Die Panoramafreiheit erlaubt auch die Verwertung dieser Aufnahmen wie zum Beispiel in kommerziellen Produkten wie Postkarten, Kalendern oder Büchern. Für Kunstwerke gilt allerdings, dass die Panoramafreiheit nur gilt, wenn das Kunstwerk dauerhaft und nicht nur wie in einer Ausstellung für Wochen oder Monate vorübergehend öffentlich gezeigt wird.
Zur Zeit gibt es von Land zu Land in Europa unterschiedliche Regelungen. Der Rechtsausschuss der EU wollte nun die Regelung europaweit angleichen. Es entstand der Vorschlag, dass es immer der vorherigen Einwilligung des Urhebers von Gebäuden und Kunstwerken bedarf. Demnach müsste für die kommerzielle Nutzung von Fotos, etwa von öffentlichen Gebäuden oder Skulpturen, künftig die Einwilligung der Urheber eingeholt werden. Betroffen wären Kunstwerke und Gebäude gewesen, bei denen der Urheber noch keine 70 Jahre tot ist. Natürlich möchte man Urheberrechte hoch halten , aber da schießt man mit diesen Überlegungen eindeutig übers Ziel hinaus.
In der Praxis hätter das eine massive Einschränkung ganzer Bereiche der Fotografie bedeuten.
Möglicherweise hat der massive Protest zu der Entscheidung geführt. Also Dank an alle die sich über den Link
https://www.change.org/p/european-parliament-save-the-freedom-of-photography-savefop-europarl-en
für die Panoramafreiheit stark gemacht haben.