Ob für Landschaftsaufnahmen, für Luftbilder des eigenen Hauses oder beim Sport und in der Freizeit: Aus der Vogelperspektive zu fotografieren ist für viele Bundesbürger reizvoll. 88 Prozent derjenigen, die eine Drohne besitzen oder am Kauf interessiert sind, möchten ihre Drohne für Fotografie- und Videoaufnahmen von Landschaft und Natur nutzen. 58 Prozent wollen gerne Orte, die man sonst nicht zu sehen bekommt, mit ihrer Drohne überfliegen und fotografieren und 44 Prozent würden gerne ihre sportlichen Aktivitäten per Drohnenaufnahme festhalten. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.005 Bundesbürgern ab 14 Jahren. Einfach nur mit ihren Drohnen fliegen möchten 17 Prozent.
Drohnenfotografie wird immer beliebter.
„Die Kamera der Drohnen erlaubt eine neue Sicht auf die Dinge und zeigt uns Orte, die man sonst nicht zu sehen bekommt und die dem Auge sonst verborgen sind“, sagt Marc Bachmann, Bereichsleiter Luftfahrt beim Bitkom. „Nach Industrie und Profi-Fotografen entdecken nun auch zunehmend die Verbraucher den Reiz von fliegenden Kameras. Luftaufnahmen waren noch nie so günstig und einfach zu bekommen.“
Laut Bundesverkehrsministerium gibt es derzeit circa 500.000 private Drohnen. 10 Prozent der Befragten planen laut der Bitkom-Umfrage derzeit den Kauf oder haben Interesse am Kauf eines unbemannten Luftfahrzeugs. Allerdings hindert viele noch der Preis am Kauf einer Drohne. Jeder zweite Interessent (53 Prozent) sagt, dass ihm Drohnen noch zu teuer sind. 55 Prozent geben Zeitmangel als Grund an, warum sie noch keine Drohne gekauft haben. Knapp jeder Vierte (24 Prozent) sorgt sich vor Überregulierung des Drohneneinsatzes und schreckt deshalb vor einem Kauf zurück, weil er befürchtet, dann im Nutzungsspektrum eingeengt zu sein.
„Grundsätzlich haftet der Führer der Drohne, wenn bei einem Flug Schäden verursacht werden“, so Bachmann. „Wer selbst eine Drohne steigen lassen möchte, sollte sich daher vorab gründlich informieren, ob beziehungsweise unter welchen Bedingungen die Nutzung erlaubt ist.“
Landschaftsbilder aus der Vogelperspektive:
beliebtes Motiv in der Drohnenfotografie.
Bundeskabinett und Bundesrat haben vor wenigen Wochen für die unbemannten Flugobjekte strengere Vorschriften beschlossen. Die Verordnung beinhaltet unter anderem die Kennzeichnungspflicht mit einer Plakette mit Namen und Adresse für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm sowie den „Führerschein“ für größere Drohnen ab zwei Kilogramm Gewicht. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen soll kein Führerschein verlangt werden. Über Industrieanlagen, Menschenansammlungen und über Autobahnen sowie an Flughäfen gilt für Drohnen ein Flugverbot. Die neue Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums finden Sie hier…