Mit dem C1-Zertifikat kann in Umgebungen geflogen werden, die bisher verwehrt waren und denen nur nach einem zusätzlichen, langwierigen Verwaltungsverfahren eine Sondergenehmigung erteilt wurde. Das C1-Zertifikat wurde von der offiziell anerkannten benannten Stelle des TÜV Rheinland ausgestellt und ist im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, d.h. EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) gültig. Sie gilt für die gesamte Hardware und C1-aktualisierte Firmware der aktuellen DJI Mavic 3-Serie.
Mavic 3 Fotodrohne von DJI im Einsatz.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Fliegen der Mavic 3-Serie mit oder ohne C1-Zertifikat sind:
Betriebsbereich Betriebseinschränkungen Pilotenkompetenz
Mit C1-Zertifikat und C1-konformer Firmware (Fliegen in der A1 Open Category ab sofort und nach dem 31. Dezember 2023)
- Kein Überfliegen von unbeteiligten Personen (wenn es doch passiert, sollte es auf ein Minimum reduziert werden)
DJI erhält weltweit erstes C1-Drohnen-Zertifikat
Die C1-Zertifizierung beim Einsatz der Mavic 3-Serie mehr Freiheit beim Fliegen. Das weltweit erste C1 EU-Prüfzertifikat für Drohnen gemäß der neuen europäischen Drohnenverordnung für Geräte der Mavic 3-Serie setzt ein Update auf eine C1-konforme Firmware voraus und bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich: Damit kann in der neuen offenen Kategorie A1 geflogen werden, ohne eine komplexe und kostspielige A2-Prüfung für die „Remote Piloting License“ ablegen zu müssen.
Mit dem C1-Zertifikat kann in Umgebungen geflogen werden, die bisher verwehrt waren und denen nur nach einem zusätzlichen, langwierigen Verwaltungsverfahren eine Sondergenehmigung benötigt wurde. Das C1-Zertifikat wurde von der offiziell anerkannten benannten Stelle des TÜV Rheinland ausgestellt und ist im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, d.h. EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) gültig. Sie gilt für die gesamte Hardware und C1-aktualisierte Firmware der aktuellen DJI Mavic 3-Serie.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Fliegen der Mavic 3-Serie mit oder ohne C1-Zertifikat sind:
Betriebsbereich |
Betriebseinschränkungen |
Pilotenkompetenz
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Mit C1-Zertifikat und C1-konformer Firmware (Fliegen in der A1 Open Category ab sofort und nach dem 31. Dezember 2023) |
– Kein Überfliegen von unbeteiligten Personen (wenn es doch passiert, sollte es auf ein Minimum reduziert werden)
– Kein Überfliegen von Ansammlungen von Personen |
– Benutzerhandbuch lesen – Erwerb des A1/A3-Drohnen-Grundscheins „Befähigungsnachweis“ durch Ablegen einer offiziell anerkannten theoretischen Online-Prüfung ohne Beschränkung der Anzahl der Versuche bis zum Bestehen
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Ohne C1-Zertifikat und ohne C1-konforme Firmware (Fliegen in der Kategorie A2 Open bis 31. Dezember 2023; oder in der Kategorie A3 Open ab 1. Januar 2024)
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– Kein Überfliegen unbeteiligter Personen
– Einhalten eines horizontalen Mindestabstands von 50 m zu Personen bis zum 31. Dezember 2023 – Nach dem 1. Januar 2024: Fliegen in Gebieten, die frei von Menschen sind und mindestens 150 m horizontalen Abstand von Grundstücken haben
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– Benutzerhandbuch lesen
– Erwerben Sie die A2 „Remote Piloting License“, indem Sie eine offiziell anerkannte theoretische Online-Prüfung ablegen und eine praktische Ausbildung nachweisen. Bei Nichtbestehen muss sich der Kunde erneut zur Prüfung anmelden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann.
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C1-zertifizierte Drohnen mit C1-kompatibler Firmware unterliegen darüber hinaus weiteren verpflichtenden Änderungen der europäischen Drohnenverordnung:
- Die Mavic 3-Serie erfüllt den neuen Geräuschgrenzwert von 83db.
- Wenn der ActiveTrack Intelligent Flight Mode zum Filmen von Personen oder Objekten verwendet wird, ist der Abstand zur Person/zum Objekt auf 50 m begrenzt. Über 50 m hinaus wird ActiveTrack deaktiviert.
- Die Hilfs-LEDs werden während des Einsatzes automatisch ein- oder ausgeschaltet, je nach der tatsächlichen Umgebung.
- die LEDs an den vorderen Armen der Drohne blinken standardmäßig für die Dauer des Einschaltens der Drohne.
Diese Änderungen werden aktiviert, sobald eine C1-zertifizierte Drohne der DJI Mavic 3-Serie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geflogen wird. Das Antragsverfahren für den Erhalt des neuen C1-Kennzeichens für die Mavic 3-Serie wird voraussichtlich ab Q4/2022 für alle Kunden verfügbar sein. Ab diesem Zeitpunkt können die Nutzer das Label auf freiwilliger Basis beantragen – einfach und kostenlos. Dazu müssen sie die Seriennummer ihrer Drohne angeben und bestätigen, dass sie auf die für die C1-Zertifizierung erforderliche Firmware aktualisiert haben. Weitere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Sobald der C1-Antragsprozess gestartet ist, werden alle zukünftigen Firmware-Updates der Mavic 3-Serie die für das C1-Zertifikat erforderlichen technischen Änderungen enthalten und können nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Neben der C1-Zertifizierung für die Mavic 3-Serie ist DJI bestrebt, die neue europäische Drohnenverordnung auch für andere bestehende und künftige Drohnenmodelle einzuhalten, und wird mit den benannten Stellen zusammenarbeiten, um im Laufe des kommenden Jahres weitere Drohnenzertifikate zu erhalten.