BVDW-Präsident Matthias Wahl
„Es ist unstrittig, dass Deutschland und die EU dringend ein modernisiertes Urheberrecht brauchen, das den heutigen Anforderungen gerecht wird. Dies ist seitens der EU mit dem Erlass einer entsprechenden Richtlinie vor knapp zwei Jahren auf den Weg gebracht worden“, so BVDW-Präsident Matthias Wahl. Dabei gehen die Meinungen, wie dies zu erreichen ist, allerdings auseinander, wie die Diskussionen um ein Leistungsschutzrecht und eine Bagatellgrenze für die zulässige Nutzung von Ton, Film, Fotos und Grafiken zeigten.
Da die Plattformen mit Inkrafttreten der Reform für die über sie verbreiteten Inhalte verantwortlich sind, werden diese zwangsläufig gezwungen sein, Upload-Filter einzusetzen, um illegale Uploads zu erkennen.
„Es wird sich zeigen, inwieweit damit die Gratwanderung zwischen notwendiger Rechtewahrung und Sicherstellung der Meinungsfreiheit im Netz gelingt“, so Wahl. Klar scheint indes, dass die neuen Regelungen bei Internetnutzern zu Rechtsunsicherheit führen werden: Diese können danach per Klick bestätigen, dass die von ihnen hochgeladenen Inhalte zulässig sind und damit nicht geblockt werden. „Es steht zu befürchten, dass Nutzer im Zweifel Inhalte gar nicht erst einstellen werden“, so Wahl.
Nach der heutigen Verabschiedung im Bundestag und der folgenden Bestätigung durch den Bundesrat müssen einige der neuen Vorschriften ihre Praxistauglichkeit bereits ab Juni unter Beweis stellen, ab August gelten dann alle Teile der Reform.
„Wichtig ist aus Sicht des BVDW, dass beide Seiten – Plattformbetreiber und Rechteinhaber – nun versuchen, miteinander in den Dialog zu treten, um auf Basis dieser Gesetzgebung ein System zu etablieren, das allen Interessen – so gut es geht – gerecht wird“, betont Matthias Wahl.