Beliebt und iin China mmer wieder kopiert: Die Kameras der High-End-Manufaktur Alpa.
Die Alpa Capaul & Weber AG hatte schon 2016 beim zuständigen Gericht in Chengdu/China eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung eigereicht. Nun hat Alpa bekannt gegeben, dass das Gericht in allen Punkten vollumfänglich zugunsten von Alpa entschieden hat. Das chinesische Gericht hat die Alpa Kameras als „Objekte angewandter Kunst“ und als besonders schützenswert anerkannt.
Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, wiederholt gegen das Urheberrecht von Alpa verstoßen zu haben. In seinem Urteil Ende 2019 ordnete das Gericht die sofortige Einstellung der Produktion, der Bewerbung
und des Verkaufs der Fälschungen an. Zusätzlich muss der Angeklagte eine Entschädigung zahlen und innerhalb von zehn Tagen eine schriftliche Entschuldigung veröffentlichen.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Dennoch betrachtet Alpa es als bedeutenden Erfolg und stellt mit großem Respekt fest, dass China bereit ist, das Urheberrecht einer kleinen Schweizer Firma zu schützen.